Behandler:innen

Weitere Informationen zu den von uns vermittelten Behandler:innen

Klinische Psycholog:innen

Expert:innen für die Behandlung psychischer Erkrankungen

Klinische Psycholog:innen sind Expert:innen für die Behandlung psychischer Erkrankungen. Sie behandeln/therapieren Menschen jeden Alters und sind Spezialist:innen für alle psychischen Erkrankungen wie Depressionen, Angstzustände, Burnout etc. Sie diagnostizieren, beraten und behandeln/therapieren. In Österreich gibt es derzeit mehr als 12.000 Klinische Psycholog:innen.

Alle bei psyhelp mitwirkenden Klinischen Psycholog:innen sind von uns geprüft und fachlich qualifiziert. Sie sind in die Liste der Klinischen Psychologinnen und Klinischen Psychologen des Gesundheitsministeriums eingetragen, verfügen über mehrjährige Berufserfahrung, arbeiten mit einem breiten Spektrum an Störungsbildern und halten ihre fachliche Kompetenz durch regelmäßige, nachweisebare Fort- und Weiterbildungen auf dem aktuellen Stand.

Sie sind ein:e Klinische:r Psycholog:in und interessieren sich dafür einen Kassenplatz anzubieten?

Wenn Sie als Klinische:r Psycholog:in vollfinanzierte Kassenplätze anbieten möchten, müssen folgende Kriterien erfüllt sein:

Listeneintragung

Qualifikation gemäß den jeweils geltenden Berufsgesetzen zur Ausübung des Berufs als Klinische:r Psychologe:in, nachgewiesen durch die Eintragung in die vom BMASGPK geführten Liste.

Berufserfahrung

Mindestens zwei Jahre praktische Erfahrung in klinisch-psychologischer Behandlung nach erfolgter Eintragung. In Vollzeitanstellung über mindestens zwei Jahre bzw. in gleichwertigem Ausmaß in Teilzeitanstellung in einer Gesundheitsinstitution oder Krankenanstalt (hier ist als Nachweis ein Dienstzeugnis/eine Arbeitgeberbestätigung erforderlich inkl. Anstellungszeitraum und Stundenausmaß) oder in freier Praxis im Ausmaß von mind. 1000 Stunden/Jahr.

Fortbildungen

Es ist ein Nachweis über einschlägige, aktuelle, nachweisbare Fortbildungen im Ausmaß von mindestens 150 Stunden in den letzten fünf Jahren im Rahmen der allgemein bestehenden Fortbildungspflicht gemäß § 33 PslG notwendig. Bitte beachten Sie, dass mindestens 60 Stunden davon der praktischen klinisch-psychologischen Behandlung nachweisbar gewidmet sein müssen.

Anmeldung als Behandler:in

Sie können hier Ihre Nachweise und Ihren Lebenslauf hochladen, wenn Sie einen Kassenplatz anbieten möchten. Sofern wir weitere Behandler:innen benötigen, werden Sie nach einer fachlichen Prüfung Ihrer Unterlagen kontaktiert.